Der Sommer ist vorbei. Es wird kälter, es regnet, die Blätter fallen von den Bäumen – und bedecken unsere Gehwege mit einer rutschigen Schicht aus Blattwerk. In diesen Momenten lohnen sich Schuhe mit einer robusten Profilsohle. Wer diese nicht trägt, kann schnell ins Straucheln geraten. Kommt es dann zu einem Unfall, kann es für Immobilienbesitzer und Mieter teuer werden. Vor allem dann, wenn der erste Frost den Gehweg rutschig macht und sie ihrer so genannten „Räum- und Streupflicht“ nicht nachgekommen sind.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie sich nur um die Gehwege vor ihrem Haus kümmern müssen, wenn es schneit oder gefriert. Die Räum- und Streupflicht will sicherstellen, dass Passanten jederzeit gefahrlos die Gehsteige benutzen können müssen. Daher muss man dieser Pflicht auch im Herbst nachkommen. Wird sie vernachlässigt und es kommt zu einem Sturz, kann derjenige, der seiner Pflicht nicht ordnungsgemäß nachkam verklagt werden. In diesen Fällen springt bei Immobilienbesitzern und Vermietern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein, bei Mietern die Privathaftpflichtversicherung. Dennoch sind wohl alle Seiten dankbar, wenn Gefahren beseitigt werden, bevor es zu einem Unfall kommt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein. Das klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist.
Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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