Oftmals sind Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Anbietern versichert. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 gilt dann bei einem Unfall, dass die Schadenssumme hälftig zwischen beiden Versicherern aufgeteilt wird. Das führte und führt zu Mehraufwand, da jeder Schaden von zwei Versicherern bearbeitet werden muss. Im Endeffekt besteht teilweise eine „Doppelversicherung“ – und diese bedeutet für die Versicherungsnehmer in vielen Fällen unnötig hohe Beiträge. So verweist der Verband der Automobilindustrie auf Flottenunternehmen mit Tausenden Fahrzeugen, deren Versicherungsschutz um Millionen Euro teurer sei als nötig.

Spediteure ebenso wie Besitzer von Wohnwagen oder Bootsanhängern können aber offenbar bald aufatmen, denn ihr Haftpflichtschutz könnte sich verbilligen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte eine Neuregelung durchsetzen, der zufolge nach einem Unfall nur der Versicherer des Zugfahrzeugs zuständig sein soll. Damit würde der Verwaltungsaufwand deutlich abnehmen. Inwieweit dies – und nicht zuletzt auch eine veränderte Risikosituation für die jeweiligen Versicherer – zu einer Prämiensenkung führt, bleibt einstweilen abzuwarten.